Katastralgemeinde

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Katastralgemeinde bezeichnet den Geltungsbereich eines Grundkatasters (Grundbuchs). In dieser Bedeutung wird er sowohl in Österreich als auch teilweise noch in den Nachfolgestaaten der Habsburgermonarchie (z.B. in den Autonomen Provinzen Bozen – Südtirol und Trient) verwendet. Es entspricht in etwa der deutschen Gemarkung.

Geschichte der Katastralgemeinde[Bearbeiten]

Das Wort Katastralgemeinde kommt von Kataster, der aus der Zeit Kaiser Franz I. zu Beginn des 19. Jahrhunderts stammt, als mit dem Franziszeischen Kataster eine erste konsistente Landesvermessung durchgeführt wurde.

Josefinische Steuergemeinden[Bearbeiten]

Doch in der Sache gehen Katastralgemeinde noch weiter zurück, auf Josef II. Er plante eine Steuer- und Urbarialregulierung, bei der Abgaben auf Basis einheitlich nach der Größe und der Ertragfähigkeit des gesamten bäuerlichen wie auch herrschaftlichen Grundbesitzes bemessen werden sollten. Joseph II. gab dazu eine neue Vermessung und Verzeichnung aller Gründe sowie die Bestimmung ihrer Erträge in Auftrag, die Josephinische Landesaufnahme (angeordnet am 13.05.1764).

Man wollte kleine Verwaltungseinheiten schaffen, die alle Siedlungen, die gesamte Bevölkerung und die gesamte Landesfläche umfassten. Zunächst wurden im Zuge einer Häuserzählung die Numerierungsabschnitte (Konskriptionsgemeinden) geschaffen, die im Wesentlichen den heutigen Ortschaften entsprechen. Damit waren zwar die Häuser erfasst, aber noch nicht Grund und Boden. Für die Festsetzung der Grundsteuer wurde daher eine neue, räumlich begrenzte Gebietseinheit geschaffen, die Josefinische Steuergemeinde. Sie sollte sich an den Nummerierungsabschnitten bzw. Konskriptionsgemeinden, also den Ortschaften, orientieren. Wo Ortschaften zu klein waren, um die Aufgaben einer Steuergemeinde zu übernehmen, wurden mehrere Konskriptionsgemeinden zu einer Steuergemeinde zusammengefasst, so dass die allermeisten Steuergemeinden wenigstens 40 bis 50 Häuser umfassten; viele von ihnen waren deutlich größer. Sie wurden in ihren Grenzen vorrangig topographisch gezogen und in den Steuerkataster, das Josephinische Lagebuch, eingetragen. Im Gegensatz zur Bildung der Konskriptionsgemeinden nahm man jedoch beispielsweise in Kärnten bei der Ziehung der Grenzen der Steuergemeinden auch auf die Jurisdiktionsgrenzen Rücksicht. Dadurch wurden einige Orte, die bei der Bildung der Nummerierungsabschnitte noch als eine Ortschaft betrachtet worden waren, nun durch die Grenzen der Steuergemeinden zerschnitten.

Die Josefinische Steuerreform wurde schon 1790 wieder aufgehoben.

Im französisch verwalteten Oberkärnten wurde die Grundsteuer ab 1810 wieder nach dem Josefinischen Kataster bemessen; und als Grundlage der dortigen Verwaltungsreform 1811 verwendete man die Grenzen der Steuergemeinde: Man bildete Arrondissements, die mehrere Steuergemeinden umfassten. Diese Einrichtung blieb, unter geändertem Namen, auch eine Zeit lang nach Ende der französischen Herrschaft bestehen: Bezirke bestanden aus mehreren Hauptgemeinden (Arrondissements); diese wiederum waren jeweils aus mehreren Untergemeinden (die den Josephinischen Steuergemeinden entsprachen) gebildet.