Kirchliches Lehramt

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Das kirchliche Lehramt (magisterium ecclesiae) ist in den Kirchen die Lehrautorität, die von bestimmten Amtsträgern und kirchlichen Instanzen ausgeübt wird.

Geschichte[Bearbeiten]

Das kirchliche Lehramt entwickelte sich in der Kirchengeschichte in Zusammenhang mit dem Bischofsamt, vor allem der Entstehung des monarchischen Episkopats. Ergebnis dieser Entwicklung war der Primat des Papstes in der westlichen Christenheit, der sich zuerst noch im Sinne eines ius appellationis und später durch das Unfehlbarkeitsdogma des Ersten Vatikanischen Konzils zuspitzte. Als Grundlage kirchlichen Lehrens gelten Schrift und Tradition.

Im Gegensatz dazu formulierte Martin Luther 1523, „dass eine christliche Versammlung oder Gemeinde Recht und Macht habe, Richtschnur sei dabei allein die Bibel. Im Zuge der Konsolidierung der Reformation wurde die Lehrbeurteilung auf die Ebene der Landeskirchen gehoben, und neben die Bibel traten als Sekundärnormen die Bekenntnisschriften.

Quellen[Bearbeiten]

  • Karl Rahner, Joseph Ratzinger: Episkopat und Primat (= Quaestiones disputatae 11), ZDB-ID 846473-x. 2. Auflage. Herder, Freiburg (Breisgau) u. a. 1963.