Kleinstadt

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Kleinstadt ist in Deutschland ein Ausdruck für die Klassifikation einer Stadt nach Einwohnerzahl, laut Definition von 1887 mindestens 5.000 und unter 20.000, und Funktion. Regional aber auch mit anderer Definition.

Definitionen[Bearbeiten]

Kleinstädte sind nach einer Begriffsbestimmung der deutschen Reichsstatistik von 1871 und der Internationalen Statistikkonferenz von 1887 alle Städte mit einer Einwohnerzahl zwischen 5.000 und 19.999, Städte mit weniger als 5.000 Einwohnern sind dann Landstädte, größere Stufen sind die Mittelstadt mit 20.000 bis 100.000 Einwohnern und die Großstadt ab 100.000 Einwohnern.

Die Definition „Kleinstadt“ anhand statistischer Merkmale ist eine feste, quantitative Größe für ihre Kategorisierung, jedoch nicht das einzige prägende Merkmal. Ebenso wichtig für die Charakterisierung sind Bevölkerungsdichte oder die geografische Lage (periphere oder suburbane Areale), gesellschaftliche und kulturelle Bedeutung, Zentralort-Funktion und anderes. Aus diesen Faktoren ergibt sich auch eine ganz spezifische Organisation des gesellschaftlichen Zusammenlebens.