Landstadt

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Als Landstadt wird in der Statistik eine Stadt mit weniger als 5000 Einwohnern bezeichnet. Der Begriff wurde zudem in der Stadtgeographie und der Siedlungsgeographie verwendet. Heutzutage spricht man in diesen Zusammenhängen von Landgemeinden. In Mecklenburg waren bis 1918 Landstädte jene Städte, die das Recht auf Vertretung im ständischen Landtag Mecklenburgs hatten.

In der Statistik[Bearbeiten]

Der Begriff Landstadt wurde in der Internationalen Statistikkonferenz von 1887 definiert. Die nächstgrößeren Kategorien sind die Kleinstadt mit 5000 bis unter 20.000 Einwohnern, die Mittelstadt mit 20.000 bis unter 100.000 Einwohnern, die Großstadt mit mindestens 100.000 und die Metropole ab einer Million Einwohnern.

Zuweilen werden auch (unabhängig von statistischen Betrachtungen) solche Städte als Landstadt (häufiger Ackerbürgerstadt) bezeichnet, deren Bevölkerung noch mehr oder weniger Landwirtschaft betreibt, bei der aber bereits (regional beschränkter) Handel und Gewerbe angesiedelt ist.