Knesset

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Die Knesset (hebr. כְּנֶסֶת Versammlung) ist das Einkammerparlament des Staates Israel in Givʿat Ram, Jerusalem. Es besteht aus 120 Abgeordneten, die für eine Legislaturperiode von vier Jahren nach dem Verhältniswahlrecht bei einer Sperrklausel von 3,25 Prozent gewählt werden. Die Knesset trat am 14.02.1949 zu ihrer ersten Sitzung zusammen. Die Wahl zur 25. Knesset fand am 01.11.2022 statt.

Vorgeschichte[Bearbeiten]

Der Name Knesset und die Zahl von 120 Abgeordneten leiten sich von der Knesset Ha-Gdola ab, der Großen Versammlung, wie sie in der Bibel im Buch Nehemia beschrieben wird. Diese jüdische Ratsversammlung tagte im 5. Jahrhundert v. Chr. unter Esra und Nehemia in Jerusalem, das heißt nach der Rückkehr der Juden aus dem Babylonischen Exil.

Organisation und Gepflogenheiten der Knesset sind stark von den Zionistischen Weltkongressen der World Zionist Organization beeinflusst. Anleihen wurden auch beim Parlament Palästinas des Jischuv während der Mandatszeit genommen; außerdem diente das britische Unterhaus als Vorbild für die Geschäftsordnung.

Der provisorische Staatsrat nahm am 14.05.1948, dem Tag der Unabhängigkeitserklärung, seine Tätigkeit auf. Er diente als Legislative und Exekutive, bis Wahlen abgehalten werden könnten. Der provisorische Staatsrat bestand aus 38 Mitgliedern und 27 Stellvertretern, sein Präsident war Chaim Weizmann. Auch wurde eine provisorische Regierung unter David Ben-Gurion gebildet.

Der Unabhängigkeitskrieg verhinderte zunächst die geplanten Wahlen, die erst am 25.01.1949, also neun Monate nach der Unabhängigkeitserklärung, abgehalten wurden.

Am 15. Schewat 5709, am Tu biSchevat, dem Neujahrsfest der Bäume nach dem jüdischen Kalender, das ist der 14.02.1949, trat schließlich die Verfassunggebende Versammlung zusammen. Am 16.02. gab sich die Versammlung den Namen „Knesset“.

Wahlsystem[Bearbeiten]

Die 120 Abgeordneten werden auf vier Jahre gewählt. Wahlberechtigt ist jeder Bürger, der älter als 18 Jahre ist. Gewählt werden kann man ab Vollendung des 21. Lebensjahres. Seit 1985 ist gesetzlich festgelegt, dass niemand gewählt werden kann, der das Existenzrecht Israels verneint oder rassistische Positionen einnimmt. Am 31. Oktober 2007 beschloss die Knesset ein Gesetz, wonach das passive Wahlrecht entzogen werden kann, wenn ein feindliches Land ohne Erlaubnis besucht wurde.

Das ganze Land bildet einen gemeinsamen Wahlkreis. Die meisten Parteien halten Vorwahlen ab. Parteien, welche die am 11.03.2014 von 2 % auf 3,25 % erhöhte Sperrklausel überwinden, erhalten nach den Prinzipien der Verhältniswahl aus einer starren Liste Sitze nach dem Divisorverfahren mit Abrundung zugeteilt. Dieses Höchstzahlverfahren nach D’Hondt heißt in Israel Bader-Ofer-Methode.

Parteien können Listenverbindungen eingehen, an denen nicht mehr als zwei Listen beteiligt sein dürfen. In diesem Fall werden ihre Stimmen für die Sitzverteilung zusammengezählt, sofern beide die Sperrklausel überwinden. Innerhalb der Listenverbindung werden die Sitze nach dem Bader-Ofer-Verfahren (D’Hondt-Verfahren) verteilt.

Die niedrige Sperrklausel, die bis 1988 nur 1 Prozent, von 1992–2003 1,5 Prozent und 2006–2013 2 Prozent betrug, bewirkt, dass im israelischen Parlament viele und heterogene Parteien vertreten sind. Meist sind mehr als zehn Listenverbindungen in der Knesset vertreten. Nur einmal, in der achten Knesset von 1973 bis 1977, gab es lediglich neun Fraktionen.

Die Knesset wird turnusgemäß alle vier Jahre neu gewählt. Vorzeitige Neuwahlen können abgehalten werden, wenn sich das Parlament mit einem Sondergesetz mit einfacher Mehrheit selbst auflöst und einen neuen Wahltermin festsetzt, wenn das Haushaltsgesetz nicht innerhalb einer festgelegten Frist verabschiedet wird oder wenn der Staatspräsident auf Empfehlung des Premierministers das Parlament auflöst.