Völkerbundsmandat für Palästina

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Das Völkerbundsmandat für Palästina (arab. الانتداب البريطاني على فلسطين; hebr. המנדט הבריטי מטעם חבר הלאומים על פלשתינה (א״י) war ein Klasse-A-Mandat des Völkerbundes, das nach dem Zusammenbruch des Osmanischen Reiches infolge des Ersten Weltkriegs auf der Konferenz von Sanremo dem Vereinigten Königreich am 19. April 1920 vom Völkerbund übertragen wurde. Am 24.07.1922 wurde es vom Rat des Völkerbundes ratifiziert und die Statuten des Mandats bestätigt. Nachdem die UNO im November 1947 die Teilung Palästinas in einen jüdischen und einen arabischen Staat beschlossen hatte, gab Großbritannien seine Mandatsherrschaft über Palästina im Mai 1948 auf.

Das ursprüngliche Mandatsgebiet zwischen dem Jordan und dem Mittelmeer wurde 1921 um Transjordanien östlich des Jordans erweitert, das aber bereits 1923 wieder als autonomes Emirat ausgegliedert wurde. Aus diesem entstand 1946 ein unabhängiger Staat mit der Hauptstadt Amman, das heutige Königreich Jordanien. Das eigentliche Palästina wurde 1948 auf Beschluss der UNO, der Nachfolgeorganisation des Völkerbunds, nochmals geteilt: in ein arabisches und in ein jüdisches Gebiet, auf dem der Staat Israel gegründet wurde. Infolge des Nahostkonflikts kamen später auch die den Arabern zugesprochenen Teile des Mandatsgebiets unter israelische Kontrolle: das Westjordanland und der Gazastreifen, deren politischer Status bis heute ungeklärt ist. Sie werden von der palästinensischen Autonomiebehörde verwaltet.