Konzern

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Als Konzern (lat. concernere (ver-)mischen) bezeichnet man den Zusammenschluss eines herrschenden und eines oder mehrerer abhängiger Unternehmen zu einer wirtschaftlichen Einheit unter der Leitung des herrschenden Unternehmens, wobei jedes Unternehmen weiterhin einen eigenen Jahresabschluss erstellt. Dafür geben die einzelnen Unternehmen ihre wirtschaftliche und finanzielle Unabhängigkeit auf, rechtlich bleiben die Unternehmen selbständig. Die dabei verbundenen Unternehmen nennt man Konzernunternehmen.

Allgemeines[Bearbeiten]

In der Betriebswirtschaftslehre und dem Handelsrecht versteht man unter Konzern eine unter der einheitlichen Leitung eines herrschenden Unternehmens zusammengefasste Unternehmensgruppe. Unter einheitlicher Leitung im Sinne des Konzernrechts stehen Unternehmen, zwischen denen ein Beherrschungsvertrag besteht (§ 291 AktG) oder von denen das eine in das andere eingegliedert ist (§ 319 AktG). Ein Konzern besteht aus einem Mutterunternehmen und einem oder mehreren Tochterunternehmen. Die Tochterunternehmen sind wirtschaftlich und finanziell gegenüber dem Mutterunternehmen unselbständig, rechtlich aber selbständig und erstellen eigene Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen, die dann in der Konzernbilanz und Konzernerfolgsrechnung zusammengeführt (konsolidiert) werden. Je mehrgliedriger ein Konzern ist, umso häufiger werden Konzernebenen installiert, die jeweils einen Teilkonzern bilden. Dieser wird oft von einer Tochtergesellschaft der zweiten Ebene angeführt, deren Aufgabe in der Führung mehrerer Tochterunternehmen der dritten Ebene besteht.

Der Begriff Konzern ist deutschen Ursprungs und auch in anderen deutschsprachigen Ländern gebräuchlich. Grundsätzlich aber ist er nicht immer begriffsidentisch übersetzbar. In der englischsprachigen Welt ist concern = „Firma, Unternehmen“ zwar geläufig, gilt jedoch als deutscher Import und wird nur selektiv verwendet. Gebräuchlich ist dort eher die „corporate group“ oder einfach „group“.

Umgangssprachlich wird Konzern – bisweilen mit negativer Konnotation – als Synonym für ein „mächtiges Großunternehmen“ verwendet, selbst wenn dieses rechtlich nicht als Konzern organisiert ist.