Unternehmensverbindung

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Unternehmensverbindung (oder Unternehmenszusammenschluss) bezeichnet die vertraglich vereinbarte enge Zusammenarbeit verschiedener Unternehmen (Kooperation) bzw. die wirtschaftliche und rechtliche Vereinigung verschiedener Unternehmen zu einer größeren Wirtschaftseinheit (Konzentration, siehe Unternehmenskonzentration). Dabei ist es nicht zwingend, dass die Selbständigkeit der einzelnen Unternehmen im Bereich wirtschaftlicher Entscheidungen aufgehoben wird. Unternehmensverbindungen werden aus unterschiedlichen Überlegungen durchgeführt, aber letztlich ist die Absicht ursächlich, mehr Marktmacht etwa durch größere Marktanteile zu erlangen.

Formen[Bearbeiten]

Kooperation[Bearbeiten]

Kooperation bezeichnet die freiwillige Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Unternehmen zur gemeinsamen Durchführung von Großprojekten oder zur Durchsetzung gemeinschaftlicher Interessen gegenüber Dritten, zum Beispiel in der Form einer strategischen Allianz. Die Merkmale der Kooperation sind zum einen die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen durch Abstimmung von Funktionen oder der Ausgliederung von Funktionen und Übertragung der Entscheidungsfindung auf eine gemeinschaftliche Einrichtung (beispielsweise in Form einer Offenen Handelsgesellschaft – OHG). Zum anderen müssen die verbundenen Unternehmen ihre rechtliche Selbständigkeit und auch ihre wirtschaftliche Selbständigkeit in den Bereichen bewahren, die nicht dem Kooperationsvertrag unterworfen sind.

Ist die Kooperation mit Wettbewerbsbeschränkungen verbunden, etwa mit Preisabsprachen, Aufteilungen von Märkten, Wettbewerbsverboten, Liefer- oder Bezugsverpflichtungen o.ä., so ist die Kooperation am einzelstaatlichen oder europäischen Wettbewerbsrecht, insbesondere am Kartellverbot, zu messen.