Kriegsgefangener

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Kriegsgefangener ist ein Begriff aus dem Kriegsvölkerrecht. Das Genfer Abkommen über die Behandlung der Kriegsgefangenen vom 12.08.1949 definiert ihre Rechte und legt Regeln für ihre Behandlung und Freilassung fest. Vorläufer waren das Abkommen über die Behandlung der Kriegsgefangenen vom 27.07.1929 und die Haager Landkriegsordnung von 1907.