Kritik der Urteilskraft

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Die Kritik der Urteilskraft (KdU) ist Immanuel Kants drittes Hauptwerk nach der Kritik der reinen Vernunft und der Kritik der praktischen Vernunft, erschienen 1790 im Verlag Lagarde und Friedrich in Berlin und Libau. Sie enthält in einem ersten Teil Kants Ästhetik (Lehre vom ästhetischen Urteil) und im zweiten Teil die Teleologie (Lehre von der Auslegung der Natur mittels Zweckkategorien).

Stellung im Werk[Bearbeiten]

Kants Absicht – in den Einleitungen zur KdU umfangreich dargelegt – bestand darin, in dieser dritten Kritik die Vermittlung zwischen Natur (Gegenstand der theoretischen Vernunft) und Freiheit (Gegenstand der praktischen Vernunft) zu leisten und so das Gebäude der kritischen Philosophie zu vollenden. Dieser Gedanke der Vollendung der Kant’schen Systemarchitektur findet heute außerhalb der Spezialforschung nur geringen Widerhall.

Die dritte Kritik ist mit den zwei vorhergehenden Werken der Vernunftkritik eng verbunden. Für Kant zerfiel die Philosophie danach zunächst in zwei Bereiche: einen theoretischen (der reinen Vernunft) und einen praktischen (Ethik, Rechts- und Religionsphilosophie). Damit die sinnliche und die moralische Welt, Natur und Freiheit nicht unvermittelt (unversöhnlich) nebeneinanderstehen, bedarf es einer Vermittlungsinstanz, die Kluft zu überwinden, einer „Brücke“ zwischen Sinnlichkeit und Moral, denn die Freiheit will praktisch werden, soll sich in der Sinnenwelt entfalten. Diese Vermittlung ist für Kant die Urteilskraft, die das Besondere im Allgemeinen erkennt.

Mit der dritten Kritik soll nicht nur zwischen Natur und Freiheit vermittelt werden, sondern sie versucht auch Phänomene wie das Schöne in Natur und Kunst, das Genie, das Organische und die systematische Einheit der Natur mit Hilfe eines Konzepts der Urteilskraft zu klären.

Die Urteilskraft hat zwei Formen: Eine bestimmende und eine reflektierende. Die bestimmende Urteilskraft subsumiert etwas Besonderes unter ein gegebenes Gesetz bzw. Regel, während die reflektierende zum gegebenen Besonderen das Allgemeine finden soll. (A 24)

Für Kant ist die Zweckmäßigkeit der zentrale Begriff, der die Leistung der reflektierenden Urteilskraft und ihre Vermittlung zwischen Natur und Freiheit bezeichnet. Wird etwas als zweckmäßig angesehen, betrachtet man die Phänomene als Ganzes und geht von einem Zweck des Ganzen aus. Dabei ist die Zweckmäßigkeit der Natur für Kant die a priori angenommene Erwartung, die Natur strukturiert und nicht chaotisch vorzufinden.

Quellen[Bearbeiten]

  • Kritik der Urteilskraft : Schriften zur Ästhetik und Naturphilosophie; [Text und Kommentar] / Immanuel Kant. Herausgegeben von Manfred Frank und Véronique Zanetti, Deutscher Klassiker-Verlag, Frankfurt /Main 2009, ISBN 978-3-618-68037-6.