Landtag (Österreichisches Kaiserreich)

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Landtage bestanden in den Kronländern des Kaisertums Österreich und ab 1867 der österreichischen Reichshälfte Österreich-Ungarns spätestens von 1861 an, seit 1910 auch im von Österreich und Ungarn gemeinsam verwalteten Land Bosnien und Herzegowina. 1918 wurden sie zugunsten neuer Parlamente der Nachfolgestaaten aufgelöst und blieben als Landtage nur in der Republik Österreich erhalten. In Südtirol entstanden ab 1972 auf Grund des Autonomiestatuts der Südtiroler Landtag und der Trentiner Landtag.

Das bis 1867 als Landtag bezeichnete Parlament des Königreichs Ungarn wurde seit dem Ausgleich von 1867 wieder als Reichstag bezeichnet, das Parlament des Königreichs Kroatien und Slawonien, eines Landes der ungarischen Krone, firmierte historisch immer als Sabor. Im Königreich Lombardo-Venetien lautete die Bezeichnung der Vertretungskörperschaft Zentralkongregation.