Landwirt

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Landwirt, auch Bauer, Landwirtin oder Bäuerin (von mittelhochdeutsch gebûre „Mitbewohner, Nachbar, Dorfgenosse“), veraltet Ökonom, ist ein Beruf der Landwirtschaft. Landwirte produzieren tierische oder pflanzliche Erzeugnisse, meist zur Nutzung als Nahrungsmittel. Überwiegend werden dazu landwirtschaftliche Nutzflächen bewirtschaftet. Wirtschaftlich betrachtet wird damit ein Bereich der Urproduktion erfasst.

Zu den Begriffen Landwirt und Bauer[Bearbeiten]

Landwirt ist die moderne Bezeichnung für einen Beruf, gebildet aus Landbau (mit Land im Sinne von „Landschaft“ oder „Boden“) und Wirt („Wirtschafter“, „Hauswirt“, „Ökonom“). Der Begriff kam erst in den 1760er Jahren in Zusammenhang mit dem Kameralismus, als Berufsbezeichnung für Agrarproduzenten auf, während vorher in der ständischen Ordnung etwa Bauern und Gutsherren streng geschieden waren. Er leitet sich ab von „Wirt“, im Sinne der Hausväterliteratur. Der Beruf Landwirt ist ein Lehrberuf innerhalb des dualen Systems mit anschließender Meisterausbildung und/oder einem Fachschulbesuch oder mit einem Universitäts- oder Fachhochschulstudium. Ein Vollerwerbslandwirt betreibt Landwirtschaft als Hauptberuf und erzielt dabei mindestens 50 Prozent seines Einkommens aus der Landwirtschaft. Liegt der Anteil des landwirtschaftlichen Einkommens darunter, spricht man von einem Nebenerwerbslandwirt.

Der Begriff Bauer wird aus geschichtlicher Sicht wie folgt definiert: „Bauer ist seit dem ausgehenden Frühmittelalter der Angehörige des weder ritterliche Aufgaben wahrnehmenden noch bürgerliche Gewerbe treibenden untersten Standes der nach Berufsständen gegliederten Gesellschaft, dem nach Aussonderung der Ritter und Bürger allein das Betreiben von Landwirtschaft verblieb.“

Schon althochdeutsch ist pûr überliefert, das verwandt ist mit gipûr, Plural gipûrâ „Mitbewohner, Dorfgenosse“ oder pûari, Plural pûarrâ „Landmann“, „Landvolk“, ferner in Nähe steht zu pûr, bûr „Bau, Heim, Wohnstatt“, neuhochdeutsch Bauer „Nest, Käfig“, aber im Dialekt auch „Lagerraum“ oder „Kammer“. In diesem Zusammenhang ist Bau, althochdeutsch pû, allgemein die bewirtschaftende Tätigkeit – wie in Feldbau, Obstbau, Weinbau, synonym zu lateinisch cultura „Kultivierung“.

Später wird Bauer zur Standesbezeichnung (Bauernstand, „Mitglied der Bauernschaft“). Regional sind noch weitere Unterscheidungen bekannt: Ackermann (Ackerer), Vollbauer, Halbbauer, Vollspänner, Halbspänner, Kossäte oder Köt(h)ner, Hintersiedler, Häusler oder Büdner. Diese Bezeichnungen waren Ausdruck einer Hierarchie im Sozialsystem der dörflichen Gemeinschaft und beziehen sich meist auf die Grundgröße oder den Rang der Landwirtschaft.

Zur Zeit des Nationalsozialismus schuf das Reichserbhofgesetz (1933) eine rechtliche Unterscheidung zwischen „Bauer“ und „Landwirt“: Nur dem Eigentümer eines sog. Erbhofs stand die Bezeichnung „Bauer“ zu, alle übrigen hießen „Landwirt“ (§ 11). Ein Erbhof war ein Haupterwerbsbetrieb, von der Mindestgröße einer Ackernahrung bis max. 125 Hektar (§ 2, § 3). Eigentümer eines Erbhofes konnte nur sein, wer „deutschen oder stammesgleichen Blutes“ war (§ 13).

Das Wort Bauer drückt auch eine Lebensweise aus (Ackerbauer und Viehzüchter). Der Bewohner der Großstadt verwendet die Bezeichnung Bauer zumeist für alle Menschen, die irgendwie in Land- oder Viehwirtschaft arbeiten. Landwirt ist die neuere, moderne Bezeichnung, aber nicht allgemein gebräuchlich.

Sprachlich wird weder beim Landwirt noch beim Bauern zwischen Landbestellung (Landbau) und Viehzucht unterschieden. In Österreich gibt es aber umgangssprachlich die Ausdrücke Hörndlbauern (Schwerpunkt Viehzucht) und Körndlbauern (Schwerpunkt Ackerbau).