Liegenschaftskataster

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Liegenschaftskataster, für das landesweit flächendeckende Register sämtlicher Flurstücke (Parzellen, Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte) und deren Beschreibung. In einem beschreibenden Teil (Katasterbuch/Liegenschaftsbuch) und in Karten (Flurkarte/Liegenschaftskarte) werden die Flurstücke mit ihrer räumlichen Lage, Art der Nutzung und Geometrie sowie zusätzlich auch die auf den Flurstücken befindlichen Gebäude beschrieben. Als Liegenschaften werden in Deutschland in den Landesgesetzen die Flurstücke und Gebäude definiert.

Begriff und rechtsgeschichtliche Entwicklung[Bearbeiten]

Kataster kam über das französische Wort cadastre ins Deutsche und wird in etymologischer Hinsicht auf das griechische Wort κατάστιχον (katástichon „Liste, Register, Geschäftsbuch“) zurückgeführt. Die Wortübernahme erfolgte über den mittellateinischen Rechtsbegriff catastrum, dieses wiederum auf ein lateinisches Wort capitastrum „Kopfsteuerverzeichnis“. Das catasta („Stapel, Stoß, Menge“) wurde verwendet für ein Schaugerüst zur Ausstellung verkäuflicher Sklaven, also eine Auflistung der angebotenen Sklaven.

Nach der Französischen Revolution wurde in Frankreich zum Zwecke der Einführung einer Grundsteuer ein die genauen Flächenmaße der Grundstücke wiedergebendes Verzeichnis erstellt. Vorher war der Staat mit einem Schätzsystem oder Deklarationssystem hinsichtlich der Erfassung der Grundstücksflächen – sowie aufgrund des „Steuerminderungswillens“ der Eigentümer – gescheitert. Ab 1798 wurden daher erstmals alle Flächen, einschließlich der vormals der Kirche und dem Adel gehörenden, vermessen und in einem Register erfasst.

1808 ordnete Napoleon für die linksrheinischen Gebiete eine allgemeine Parzellarvermessung an, um ein Grundsteuerkataster aufzubauen. Dieser Verfahrensweise schloss sich 1819 das Königreich Preußen mit einer dies regelnden Instruktion an. Um 1822 bis 1835 wurden die gesamten westlichen Provinzen nach den von den Grundstückseigentümern angebrachten Grenzmarkierungen vermessen und im rheinisch-westfälischen Urkataster systematisch erfasst. In den vom Adel dominierten Ostprovinzen konnte die landesweite Vermessung und Erfassung erst ab dem 21.05.1861 mit einem dies anordnenden Gesetz durchgesetzt werden.

Der Kataster sagt man in Österreich, der Schweiz und Teilen Süddeutschlands. Vermessungsamt ist im ganzen deutschen Sprachraum üblich, Katasteramt hauptsächlich im Norden. Jede andere systematische Erfassung und Aufstellung gleichartiger Gegenstände kann als Kataster bezeichnet werden, so ein Baumkataster, Weinkataster, Altlastenkataster oder Jagdkataster. Wie beim (Liegenschafts-)Kataster gibt es meist einen grafischen Teil (Plan) und ein Verzeichnis (Register) – letzteres wird meist als Datenbank in Form eines Geoinformationssystems geführt.