Luftkurort

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Luftkurort oder staatlich anerkannter Luftkurort ist das in Deutschland am stärksten verbreitete Prädikat für Kurorte. Es wird an Ortschaften vergeben, deren Luft und Klima laut eines Gutachtens Eigenschaften aufweisen, die für Erholung und Gesundheit förderlich sind. Dieses Gutachten muss regelmäßig wiederholt werden.

Im Gegensatz zu anderen Kurorten werden an reinen Luftkurorten meist keine stationären Kurmaßnahmen angeboten. Das Prädikat wird hauptsächlich von Orten erworben, in denen der Tourismus eine große Rolle spielt. Ab dem Prädikat Erholungsort kann die Gemeinde eine Kurtaxe erheben für alle Gäste, die übernachten. Die erhobenen Mittel sollen zweckgebunden für die Ausgaben der Gemeinde für Tourismus verwendet werden.

Für einen Ort oder eine Gemeinde kann diese Auszeichnung in wirtschaftlicher oder touristischer Hinsicht eine große Rolle spielen. Teilweise weisen einige Orte in ihrem Wappen darauf hin.

Die Bezeichnung geht zurück auf die Luftkur, eine Form der Klimatherapie.

Im Jahr 2017 waren 318 Gemeinden in Deutschland als Luftkurort zertifiziert.

Daneben gibt es noch staatlich anerkannte Fremdenverkehrsgemeinden.

Rechtsgrundlagen[Bearbeiten]

Die Anerkennung als Luftkurort erfolgt auf der Basis eines Gesetzes oder einer Verordnung (so in Bayern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen und in Österreich).

Niedersachsen[Bearbeiten]

Die Kriterien für das notwendige Gutachten stehen in der Kommentierten Fassung der Begriffsbestimmungen – Qualitätsstandards für die Prädikatisierung von Kurorten, Erholungsorten und Heilbrunnen. Von den jeweiligen Bundesländern muss eine gültige Anerkennungsverordnung vorliegen.