Medizinische Rehabilitation

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Die medizinische Rehabilitation stellt neben der beruflichen und der sozialen eine weitere Form der Rehabilitation dar.

Leistungen zur medizinischen Rehabilitation umfassen insbesondere die Behandlung durch Ärzte, Zahnärzte und Angehörige anderer Heilberufe (§ 42 SGB IX), wenn über die kurative Versorgung hinaus der mehrdimensionale und interdisziplinäre Ansatz der medizinischen Rehabilitation erforderlich ist. Dazu gehört auch die Belastungserprobung. Auch in der Veterinärmedizin werden Rehabilitationsverfahren angewendet.

Rehabilitationsformen[Bearbeiten]

Die medizinische Rehabilitation versucht, einen die Erwerbsfähigkeit bedrohenden physischen oder psychischen Gesundheitsschaden mit medizinischen Maßnahmen zu mildern mit dem Ziel, eine Erwerbsminderungsrente abzuwenden oder den Eintritt von Pflegebedürftigkeit zu verzögern. Im Rahmen von Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung dient sie auch dazu, durch Berufstätigkeit entstandene Schäden (anerkannte Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten) zu therapieren. Spezielle Formen medizinischer Rehabilitation gibt es auch für Menschen, die noch nicht im Erwerbsleben stehen (z. B. Kinder, Jugendliche) oder für Mütter und Väter (Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen, Maßnahmen für Mütter).

Quellen[Bearbeiten]