Nordwestdeutschland

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Als Nordwestdeutschland wird meist der westliche Teil von Norddeutschland bezeichnet, politisch z. B. die Bundesländer Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen und Niedersachsen. Der Abgrenzung zu benachbarten Gebieten liegen verschiedene Kriterien und Definitionen zugrunde.

Verschiedene Definitionen und ihre Kriterien[Bearbeiten]

Kriterium Verwaltungsgrenzen im 20. und 21. Jahrhundert[Bearbeiten]

In der am häufigsten verwendeten, relativ engen Bedeutung bezieht sich der Begriff auf den ehemaligen niedersächsischen Regierungsbezirk Weser-Ems, der durchweg westlich der Weser liegt, sowie auf Bremen. Auch das östlich der Weser gelegene Umland Bremens und die links der Weser gelegenen Gebiete des ehemaligen Regierungsbezirks Hannover werden in einer etwas weiteren Verwendung des Begriffs als Teile Nordwestdeutschlands betrachtet.

Auch im Nachkriegsdeutschland diente der Begriff Nordwestdeutschland zur Benennung einer real existierenden politischen Einheit, nämlich der Britischen Besatzungszone. Die Bezeichnung für den von der britischen Besatzungsmacht ins Leben gerufenen Nordwestdeutscher Rundfunk ist Ausdruck dieses Begriffsverständnisses. Analog wurde im Südwesten Deutschlands der Südwestfunk gegründet, dessen Sendegebiet sich mit dem Gebiet der Französischen Besatzungszone deckte. Stillschweigend wurde zumeist Bremen Nordwestdeutschland zugerechnet, obwohl es nach 1945 in der Amerikanischen Besatzungszone lag.

Die Annahme, das nördliche Rheinland gehöre noch zu Nordwestdeutschland, ist dem Aufsatztitel: „Die Nachsiedlerschichten im nordwestdeutschen Raum und ihre Bedeutung für die Kulturlandschaftsentwicklung unter besonderer Berücksichtigung der Kötter im Niederbergischen Land“ zu entnehmen.

Quellen[Bearbeiten]

  • Gert Ritter: Die Nachsiedlerschichten im nordwestdeutschen Raum und ihre Bedeutung für die Kulturlandschaftsentwicklung unter besonderer Berücksichtigung der Kötter im Niederbergischen Land. In: Berichte zur deutschen Landeskunde Jg. 41, 1968, S. 85–128.