Patent

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Ein Patent ist ein hoheitlich erteiltes gewerbliches Schutzrecht für eine Erfindung. Der Inhaber des Patents ist berechtigt, anderen die Nutzung der Erfindung zu untersagen. Das Schutzrecht wird auf Zeit gewährt; in Deutschland gemäß § 16 Patentgesetz für 20 Jahre.

Das deutsche Wort wurde im 17. Jahrhundert aus dem französischen patente („Bestallungsbrief, Gewerbeschein“) entlehnt. Dieses ist gekürzt aus frz. lettre patente („offener Brief“) und geht auf das lateinische (littera) patens („offener (Beglaubigungs-)Brief des Landesherrn“) zurück. Ursprünglich war „eine Urkunde über bestimmte Rechte“ gemeint, die heute überwiegende Bedeutung entwickelte sich mit dem modernen Patentwesen seit dem 19. Jahrhundert.

Weltweit wurden im Jahr 2018 über 3,3 Millionen Patente beantragt.

Der ursprüngliche Sinn eines Patentes ist die Offenlegung der Erfindung, wofür im Gegenzug das Schutzrecht gewährt wird. Wichtig bei Patenten ist immer der erste Anspruch ("Claim"), da von diesem alle anderen abgeleitet werden (in seltenen Fällen gibt es auch Patente ohne Ableitung). Falls die Inhalte dieses Anspruchs Gegenstand vorheriger Publikationen waren, ist die Offenlegung sinnlos, da aufgrund der reinen Reproduktionsleistung keine erfinderische Tätigkeit zu Grunde liegt und das Patent damit nutzlos ist. Jeder kann die "Erfindung" basierend auf der vorherigen Publikation reproduzieren. Das Anmeldedatum des Patents ist dabei entscheidend und sollte – um Fehlanmeldungen zu vermeiden – bei der Recherche der Patentanwälte berücksichtigt werden.