Lizenz

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Eine Lizenz (licet, „es ist erlaubt“; dazu: licentia, „Freiheit“, „Erlaubnis“, engl. licence) ist in verschiedenen Fachgebieten die Genehmigung oder Erlaubnis an ein Rechtssubjekt, ein Recht wirtschaftlich nutzen zu dürfen.

Allgemeines[Bearbeiten]

In diesem Sinne sind Beteiligte der das Recht innehabende Lizenzgeber und der begünstigte Lizenznehmer, die gemeinsam einen Lizenzvertrag schließen. Gegenstand der Lizenzverträge ist in Industrie und Handel die Einräumung von Nutzungsrechten an gewerblichen Schutzrechten (Patente, Konzessionen, Gebrauchsmuster, eingetragene Marken), deren Bedingungen in spezifischen Patent-, Konzessions- oder Markenverträgen aufgeführt sind. Auch im Franchising sprechen Franchisenehmer häufig von der übernommenen Lizenz.

Gegenstand eines Lizenzvertrags können auch vom staatlichen oder privaten Lizenzgeber erteilte Sonderrechte sein, zum Beispiel die Spielerlaubnis für Mannschaftssportler im Profisport, Spielerlaubnis für Musiker in der ehemaligen DDR, die UMTS-Mobilfunkrechte, aber auch bei Jagdlizenzen (Jagdpatente). Als Rechtsobjekte kommen somit ausschließlich immaterielle Güter in Betracht.