Immaterielles Gut

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Immaterielle Güter sind nicht körperliche Vermögensgegenstände, dazu zählen Dienstleistungen und Rechte. Sie gehören neben den materiellen Gütern zu den wirtschaftlichen Gütern.

Einteilung[Bearbeiten]

Immaterielle Güter lassen sich in ihrer Gegenständlichkeit jeweils in Produktions- und Konsumgüter unterteilen:

Die Produktionsgüter dienen Unternehmungen oder dem Staat beispielsweise zur Erstellung von Konsumgütern, während die Konsumgüter unter den immateriellen Gütern vom Privathaushalt zum Zwecke der direkten Bedürfnisbefriedigung konsumiert werden.

Als Beispiel für Dienstleistungen, die als Konsumgüter verwendet werden, gelten menschliche Leistungen für den privaten Haushalt (bereitgestellt durch Rechtsanwalt oder Arzt). Dienstleistungen, die den Produktionsgütern zugeordnet werden, können zum Beispiel Unternehmensberater oder Wirtschaftsprüfer sein.

Für den Bereich Rechte sind Konzessionen, Lizenzen, Patente, Warenzeichen, Markenzeichen gewerbliche Schutzrechte, Firmenwerte und Urheberrechte zu erwähnen.