Urheberrecht

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Das Urheberrecht ist zunächst das subjektive und absolute Recht auf den Schutz geistigen Eigentums in ideeller und materieller Hinsicht. Als objektives Recht umfasst es die Summe der Rechtsnormen eines Rechtssystems, die das Verhältnis des Urhebers und seiner Rechtsnachfolger zu seinem Werk regeln; es bestimmt Inhalt, Umfang, Übertragbarkeit und Folgen der Verletzung des subjektiven Rechtes.

Geschichte[Bearbeiten]

Rechtsfamilien[Bearbeiten]

Im Urheberrecht gilt das Schutzlandprinzip. Das anwendbare Recht bestimmt sich immer nach der Rechtsordnung des Staates, in dem Schutz beansprucht wird.

Deutscher Rechtskreis[Bearbeiten]

Siehe auch: Urheberrecht (Deutschland), Urheberrecht (Österreich), Urheberrecht (Schweiz)

Romanischer Rechtskreis[Bearbeiten]

Siehe auch: Urheberrecht (Frankreich), Urheberrecht (Luxemburg), Urheberrecht (Vereinigte Arabische Emirate)

Common law[Bearbeiten]

Siehe auch: Copyright law (Vereinigte Staaten)

Mischrecht[Bearbeiten]

Siehe auch: Urheberrecht (Europäische Union)