Erlaubnis

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Die Erlaubnis, auch Genehmigung, Bewilligung oder Konzession (von lat. concedere ‚zugestehen‘, ‚erlauben‘), ist eine von einer Behörde ausgestellte Erklärung, mit der ein bestimmtes Verhalten zugelassen oder ein Antrag genehmigt wird.

Arten[Bearbeiten]

Zu unterscheiden ist, ob die Erlaubnis eine „repressive Verbotsnorm mit Befreiungsvorbehalt“ resultiert, bei der ein grundsätzliches Verbot lediglich bestimmte Ausnahmen zulässt (Dispens, Ausnahmegenehmigung, Ausnahmebewilligung, Gestattung) oder ob die Erlaubnis aus einer „präventiven Verbotsnorm mit Erlaubnisvorbehalt“ erteilt wird (Erlaubnis im engeren Sinn, Kontrollerlaubnis). Letztere soll bewirken, dass die von einer Erlaubnis abhängende Tätigkeit einer präventiven Kontrolle durch Behörden unterworfen wird. So will die Behörde bei einem Bauantrag prüfen, ob ein Bauvorhaben dem geltenden Baurecht und den anerkannten Regeln der Technik entspricht, bevor sie eine Baugenehmigung gemäß § 30 BauGB erteilt. Die Ausnahmegenehmigung soll dagegen Härten gesetzlicher Regelungen, welche für den konkreten Fall nicht gedacht waren, ausgleichen. So kann von den generellen Halt- und Parkverboten des § 12 Abs. 4 StVO gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 3 StVO von den Straßenverkehrsbehörden eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.

Quellen[Bearbeiten]

  • Hartmut Maurer, Allgemeines Verwaltungsrecht, 11. Auflage, München 1997.