Persönlichkeit

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Der Begriff Persönlichkeit (abgeleitet von Person) hat die Individualität jedes einzelnen Menschen zum Gegenstand und bezeichnet meist einen lebenserfahrenen, reifen Menschen mit ausgeprägten Charaktereigenschaften. Dabei geht es um die Frage, hinsichtlich welcher psychischen Eigenschaften sich Menschen als Individuen oder in Gruppen voneinander unterscheiden. „Temperament“ und „Charakter“ sind ältere Fachbezeichnungen und nicht als Synonym zu verwenden, da sie zum Teil eine andere Bedeutung haben. Es werden zahlreiche Persönlichkeitseigenschaften unterschieden.

Die normale menschliche Variation von Persönlichkeitsmerkmalen steht dabei ebenso im Interesse der Forschung wie die Identifikation von Persönlichkeitsstörungen. Kernfragen sind beispielsweise die Stabilität oder Veränderung von Persönlichkeitsmerkmalen, ihre dispositionelle Funktion (Bedeutung für zukünftiges Verhalten) oder die Art ihrer Repräsentation und Manifestation (Konstrukte oder Rekonstrukte).

In der Philosophie werden eher die Begriffe Personalität und Person verwendet (vgl. Philosophische Anthropologie).

Persönlichkeit in der Philosophie[Bearbeiten]

Vor Beginn der Neuzeit steht der Begriff der Persönlichkeit vor allem im Kontext zur Theologie und bezieht sich auf die Trinität der drei göttlichen Persönlichkeiten. Der Begriff löst sich erst mit John Locke von der Theologie: „Persönlichkeit kommt nur intelligenten Akteuren zu, die zu einem Gesetz fähig sind, sowie zu Glück und Leiden. Diese Persönlichkeit erstreckt sich über ihre gegenwärtige Existenz hinaus in die Vergangenheit, allein durch das Bewusstsein, wodurch sie ihre eigenen, früheren Handlungen betreffen, und sie für diese verantwortlich ist, und diese zu ihr gehören und ihr zugeschrieben werden.“ — (orig.: „[Person] belongs only to intelligent agents, capable of a law, and happiness and misery. This personality extends itself beyond present existence to what is past, only by consciousness, whereby it becomes concerned and accountable, owns and imputes to itself past actions.“)

Immanuel Kant unterscheidet dann explizit zwischen Person und Persönlichkeit, letztere ist „die Freiheit und Unabhängigkeit von dem Mechanism der ganzen Natur, doch zugleich als ein Vermögen eines Wesens betrachtet, welches eigenthümlichen, nämlich von seiner eigenen Vernunft gegebenen, reinen praktischen Gesetzen, die Person also, als zur Sinnenwelt gehörig, ihrer eigenen P. unterworfen ist, sofern sie zugleich zur intelligibelen Welt gehört.“ Erst in der Persönlichkeit erscheint der Mensch für Kant selbst in seiner Würde. Ihre Autonomie gibt die Möglichkeit zur freien sittlichen Selbstbestimmung.

Die Bildung der Persönlichkeit steht im Zentrum der Bildungstheorien von Friedrich Schiller und Wilhelm von Humboldt.

Der Begriff der Person fand zunehmendes Interesse in der Diskussion über Menschenwürde und Menschenrechte, über die Selbstbestimmung im Hinblick auf lebensverlängernde Maßnahmen und in der Auseinandersetzung über Willensfreiheit. Die in den Neurowissenschaften sichtbare Tendenz zur Naturalisierung der Person steht im Gegensatz zur Überzeugung, dass eine eigengesetzliche geistig-seelische Personalität existiert.