Piraterie

Aus Twilight-Line Medien

Bei Piraterie oder Seeräuberei handelt es sich um Gewalttaten, Eigentumsdelikte oder Freiheitsberaubungen, die zu eigennützigen Zwecken unter Gebrauch eines See- oder Luftfahrzeugs auf hoher See oder in anderen Gebieten verübt werden, die keiner staatlichen Gewalt unterliegen. Bis zum völkerrechtlichen Übereinkommen über die Hohe See 1958 wurden unter Piraterie meist dieselben Taten verstanden, soweit sie überhaupt auf See oder auch von See aus begangen wurden. Bis ins 19. Jahrhundert gab es noch staatlich mittels Kaperbrief autorisierte Private (Freibeuter, Kaperfahrer), die wie Piraten agierten und nicht als Kaperer zu erkennen waren. Mit Unterzeichnung der Pariser Seerechtsdeklaration vom 16.04.1856 begann die allmähliche internationale Ächtung der Kaperei.

Keine Piraterie im eigentlichen Sinn sind Strand-, Fluss- und Luftpiraterie.

Bezeichnungen[Bearbeiten]

Das Wort Pirat ist abgeleitet von lat. pirata „Seeräuber“. Dieses ist ein lateinisches Lehnwort zu gr. peirātḗs, das sich über peira „Wagnis, Unternehmen, Überfall“ von peiran „versuchen, unternehmen, auskundschaften“ ableitet. Da πειρατής im Griechischen auch einfach einen Kämpfer zur See bezeichnen konnte, dessen Legitimität man bestritt, gab es daneben den präziseren Ausdruck katapontistḗs, der tatsächlich ausschließlich einen Seeräuber im engeren Sinne bezeichnete.

Die Wörter Flibustier und Bukanier bezeichnen ursprünglich zwei Gruppen von Freibeutern in der Karibik, sie werden jedoch bisweilen auch als Synonyme für die Freibeuterei – also Seeräuberei im Auftrag einer kriegführenden Macht – oder gar die Piraterie im Allgemeinen verwendet.