Politiker

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Als Politiker wird eine Person bezeichnet, die ein politisches Amt oder Mandat innehat oder in sonstiger Weise politisch wirkt.

Es wird unterschieden zwischen dem Berufspolitiker, der als Abgeordneter im Parlament, als Parlamentarischer Staatssekretär oder Minister in der Regierung oder als Funktionär von seiner jeweiligen Partei bezahlt wird, und dem ehrenamtlich arbeitenden Politiker, der die Politik nur neben dem Beruf ausübt, beispielsweise im politischen System der Schweiz oder bei den meisten Kommunalpolitikern in Städten und Gemeinden.

Beschreibung[Bearbeiten]

Politiker können auf allen Ebenen eines Staates oder einer Partei agieren. Manchmal werden sie entsprechend benannt (Bundespolitiker, Landespolitiker, Kommunalpolitiker). Politische Ämter können Regierungsämter (zum Beispiel Minister) oder ein Amt in einer Partei (zum Beispiel Parteivorsitzender, dort ohne Volkswahl) sein. Politische Mandate werden in den Gremien der Legislative und in einigen Positionen der Exekutive ausgeübt. Verschiedene Denkrichtungen sehen eine Trennung von Amt und Mandat als wünschenswert an.

Politiker haben das Ziel, durch ihr Denken Probleme der Gesellschaft zu lösen und durch ihr Handeln Einfluss auf politische Entscheidungen zu nehmen. Hierzu können sie zum einen ihre durch politische Ämter gesicherten Rechte nutzen (zum Beispiel bei Abstimmungen im Parlament). Außerdem können sie durch Meinungsäußerung Einfluss nehmen.

Als Mitglied einer Partei vertritt ein Politiker deren Interessen. Es gibt jedoch auch Politiker, die sich keiner Partei anschließen (Parteilose) oder deren Aufgabe nicht die Interessenvertretung ihrer Partei ist (zum Beispiel Präsidenten eines Staates). Neben dem Berufspolitiker, der zum Beispiel als Abgeordneter, Parlamentarischer Staatssekretär, Minister oder Vizeminister oder als bezahlter Parteifunktionär arbeitet, gibt es noch den ehrenamtlich arbeitenden Politiker, der die Politik nur neben dem Beruf ausübt, beispielsweise im politischen System der Schweiz.

Kommunalpolitiker arbeiten grundsätzlich ebenfalls ehrenamtlich als Mitglied des Gemeinderats, des Kreistags oder seiner Ausschüsse. Überwiegend werden auch die hauptamtlichen kommunalen Wahlbeamten nicht nur als Leiter der Kommunalverwaltung, sondern auch als Kommunalpolitiker angesehen. Grundsätzlich kann festgestellt werden, dass in kleineren Kommunen parteipolitische Motive eine geringere Rolle spielen, als in größeren.

Als Gelegenheitspolitiker werden darüber hinaus auch Personen bezeichnet, die in sonstiger Weise politisch wirken, etwa eine politische Rede auf einer Versammlung halten. Im weitesten Sinne zählt Max Weber auch Wähler im Moment der Stimmabgabe zu den Gelegenheitspolitikern. Er definiert Politiker als all diejenigen, die „‚Politik‘ treiben – also: die Machtverteilung zwischen und innerhalb politischer Gebilde zu beeinflussen trachten“.

Quellen[Bearbeiten]

  • Duden | Politiker | Rechtschreibung, Bedeutung, Definition, Herkunft.