Politische Gliederung Griechenlands

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Die politische Gliederung Griechenlands kennt mit Wirkung vom 01.01.2011 drei Verwaltungsebenen.

Die Verwaltung auf staatlicher Ebene wird durch sieben Dezentrale Behörden (Singular Apokendroméni Diíkisi) ausgeübt, denen ein durch die griechische Regierung ernannter Generalsekretär (Genikos Grammateas) vorsteht.

Auf regionaler Ebene ist Griechenland in dreizehn Regionen (Einzahl periferia) eingeteilt, die von einem Gouverneur (periferiarchis) und einem Regionalrat (periferiako symvoulio) regiert werden. Die bis 2010 bestehende Einteilung der Regionen in 54 Präfekturen ist abgeschafft.

Die kommunale Ebene bilden 332 Gemeinden (Singular dimos), in denen ein Bürgermeister (dimarchos) und ein Gemeinderat (dimotiko symvoulio) alle fünf Jahre direkt gewählt werden. In den Gemeinden, die in Größe und Aufbau teils deutschen Landkreisen ähneln, werden auch Belange entschieden, die zuvor den Präfekturen zugeordnet waren. Innerhalb der Gemeinden gibt es die Unterteilung in Gemeindebezirke (Singular dimotiki enotita, wörtlich „Gemeindeeinheit“), die exakt den Gemeindegrenzen bis 2010 entsprechen. Gleichzeitig untergliedern sich die Gemeinden in Stadtbezirke (Singular dimotiki kinotita) bzw. Ortsgemeinschaften (topiki kinotita), die ihrerseits aus den vorherigen Gemeindebezirken entstanden sind und weiterhin durch einen lokalen Rat und einen Vorsteher repräsentiert werden.

Außerhalb der eigentlichen Verwaltungsgliederung steht der Berg Athos (Ágio Óros „Heiliger Berg“). Griechenland übt (durch einen ernannten Gouverneur) über das Territorium die volle Souveränität aus, gewährt jedoch ein traditionelles Recht auf vollständige innere Autonomie. Alle Einwohner des Gebiets erwerben automatisch die griechische Staatsbürgerschaft, die Jurisdiktion unterliegt direkt dem Ökumenischen Patriarchat von Konstantinopel.