Präliminarfrieden

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Als Präliminarfrieden (lat. präliminar, „vorläufig“, „vorgängig“) oder auch Vorfrieden bezeichnet man einen vorläufigen Frieden, dem noch ein definitiver Friedensschluss folgen muss.

In den Präliminarien, den Beratungen und Verhandlungen, werden die Friedenspräliminarien, die vorläufigen Hauptpunkte des künftigen Friedensvertrages, ausgehandelt. Der Begriff wurde erstmals für den Hamburger Präliminarfrieden (1641) verwendet.

Weitere historisch bedeutende Präliminarfrieden waren unter anderem der: