Pronomen

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Pronomen (Plural Pronomina oder Pronomen; deutsch Fürwort) ist in der Grammatik die Bezeichnung für eine Klasse von Wörtern, die – so der buchstäbliche Sinn der Bezeichnung – „an die Stelle eines Nomens (Namenwort)“ treten. Beispiele sind er (ein Personalpronomen), mein (ein Possessivpronomen) oder welcher (ein Frage- bzw. Relativpronomen). Ein Pronomen kann jedoch nicht immer an derselben Stelle im Satz gegen ein Substantiv ausgetauscht werden (z.B. nur ein Relativpronomen kann einen Relativsatz einleiten, nicht ein Substantiv). Ein Pronomen stellt aber einen Bezug auf ein Individuum her, so wie es alternativ auch durch Nomen/Substantive plus Artikel geschieht. Daher können Pronomen dieselben grammatischen Merkmale aufweisen wie im Deutschen auch Artikel und Substantive: Genus (Geschlecht), Numerus (Zahl) und Kasus (Fall).

Pronomen sind im Gegensatz zu Substantiven keine Inhaltswörter. Vielmehr bezeichnen sie Personen oder Dinge nur mithilfe ihrer grammatischen Merkmale. Diese dienen dann zum Verweis auf den Äußerungskontext (deiktisch, so die erste und zweite Person der Personal- und Possessivpronomen und in anderer Weise die Demonstrativpronomen) oder sie verweisen auf den sprachlichen Kontext (anaphorisch, so gewöhnlich die dritte Person der Personal- und Possessivpronomen, sowie Reflexiv- und Relativpronomen). Außerdem können sie Platzhalter für Individuen sein, die neu in den Text eingeführt werden (so bei Indefinit- und Fragepronomen).

In der traditionellen Sprachwissenschaft werden als Pronomen sowohl Ausdrücke bezeichnet, die alleine ohne ein Substantiv stehen (z.B. ich, du, dieser in „doch dieser sagte“) als auch solche, die vor einem Substantiv stehen (z.B. sein in „sein Haus“, dieser in „dieser Mann“).

In der modernen Linguistik dagegen versteht man unter Pronomen stets Ausdrücke, die freistehend ohne ein Substantiv gebraucht werden (z. B. ich, du, dieser in „doch dieser sagte“), aber nicht unbedingt anstelle eines Nomens stehen.