Rechtsgeschäft

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Ein Rechtsgeschäft (negotium juridicum) beinhaltet eine oder mehrere Willenserklärungen, die entweder allein oder in Verbindung mit anderen Tatbestandsmerkmalen eine Rechtsfolge herbeiführen, weil sie von den Beteiligten gewollt ist. Typische Beispiele für Rechtsgeschäfte sind auf schuldrechtlicher Ebene das Verpflichtungsgeschäft und auf dinglicher Ebene das Verfügungsgeschäft.