Rechtsinstitut
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Rechtsinstitut (auch Rechtseinrichtung und Rechtsfigur) bezeichnet die Summe der Rechtsgrundsätze, die durch Gesetzgebung, Rechtsprechung und Rechtswissenschaft zur rechtlichen Beurteilung eines bestimmten Lebenssachverhalts entwickelt worden sind. Beispiele sind das Eigentum, das „Berufsbeamtentum“, die Sicherungsübereignung, die „Betriebsrisikolehre“ oder die „Actio libera in causa“.