Sachsen-Coburg

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Sachsen-Coburg war ein ernestinisches Fürstentum mit dem oberfränkischen Coburg als Residenzstadt.

Geschichte[Bearbeiten]

Ernestinische Linie[Bearbeiten]

Als Heinrich VIII. von Henneberg-Schleusingen 1347 starb, wurde der Besitz des Hauses Henneberg-Schleusingen zwischen der Witwe Jutta von Brandenburg und Heinrichs jüngerem Bruder Johann aufgeteilt, wobei Jutta die sogenannte neue Herrschaft, unter anderem mit Coburg, zugesprochen bekam. Sechs Jahre später folgte nach dem Tod von Jutta die endgültige Aufteilung der neuen Herrschaft unter drei ihrer Töchter. Die zweite Tochter Katharina von Henneberg bekam den südöstlichen Teil mit dem Coburger Land zugesprochen.

Markgraf Friedrich III. von Meißen aus dem Haus Wettin, Gemahl von Katharina von Henneberg, forderte schon nach der Heirat 1346 die Mitgift seiner Frau, die sogenannte Coburger Pflege, was allerdings auf Widerstand bei seinem Schwiegervater stieß. So konnte Friedrich III. von Meißen erst nach dem Tod von Jutta im Jahr 1353 den Besitz belehnen. Damit bildete die Pflege Coburg den südlichsten Teil der sächsischen Territorien. Mit der Großen Sächsischen Landesteilung 1485 in eine albertinische und eine ernestinische Linie fiel die Pflege Coburg zusammen mit dem größeren Teil der Landgrafschaft Thüringen und den vogtländischen Besitzungen an Ernst von Sachsen und wurde dadurch der ernestinischen Linie zugeteilt.