Sozialer Tatbestand

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Der Begriff sozialer Tatbestand wurde vom Soziologen Émile Durkheim geprägt (fait social). Von René König wurde der Ausdruck fait social mit soziologischer Tatbestand übersetzt. Soziale Tatbestände/Tatsachen sind Gegenstand der empirischen Sozialforschung.

Ansatz[Bearbeiten]

Laut Durkheim ist ein sozialer Tatbestand „(...) jede mehr oder minder festgelegte Art des Handelns, die die Fähigkeit besitzt, auf den Einzelnen einen äußeren Zwang auszuüben; oder auch, die im Bereiche einer gegebenen Gesellschaft allgemein auftritt, wobei sie ein von ihren individuellen Äußerungen unabhängiges Eigenleben besitzt.“ Dies bedeutet, dass jegliche Handlung, die sich innerhalb der Gesellschaft vollzieht und vollzogen wird, einen „sozialen Tatbestand“ darstellt. Die Handlung muss jedoch von „sozialem Interesse“ sein. Er richtet sein Augenmerk zunächst darauf, die sozialen Tatbestände verstandesmäßig-empirisch zu erfassen („Was ist soziale Tatsache?“) und sie unter Regeln zu bringen, um sie der Spekulation und Ideologie zu entziehen. So schafft er Platz für die praktische Vernunft („Wie wollen wir leben?“).

Quellen[Bearbeiten]

  • Émile Durkheim: Regeln der soziologischen Methode. Neuwied und Berlin 1961 ff. (frz. Originalausgabe: Paris 1895)