Staatspräsident

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Ein Staatspräsident, oft nur Präsident (von lat. praesidere ‚den Vorsitz haben‘) genannt, ist die Bezeichnung für das Staatsoberhaupt einer Republik. Je nach Staatssystem wird das Amt durch eine (allgemeine) Volkswahl, durch ein Wahlkomitee, durch die Legislative oder durch andere Verfahren vergeben. Zum Teil wird auch in Diktaturen das Staatsoberhaupt „Präsident“ genannt. Der Begriff existiert auch in manchen nicht souveränen Verwaltungseinheiten, insbesondere solchen mit einer gewissen Autonomie, die eine eigene Verfassung haben; man spricht dann von Landespräsident oder Regionspräsident, Provinzpräsident und Ähnlichem.

Die deutsche Übersetzung als „Vorsitzender“ kann täuschen, da beispielsweise in Deutschland und Österreich die Bundespräsidenten keinem Gremium vorsitzen, sondern als Einzelpersonen Organwalter eines Staatsorgans sind. In der Schweiz hingegen ist der Bundespräsident Vorsitzender des Regierungsgremiums.