Verwaltungseinheit

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Als Verwaltungseinheiten werden Gebiete bezeichnet, die sich aus der Aufteilung eines Staatsgebiets in räumliche Zuständigkeitsbereiche ergeben. Jedes Gebiet, für das innerhalb der öffentlichen Verwaltung Zuständigkeiten definiert wurden, kann als eine separate Verwaltungseinheit angesehen werden.

Gliederung und Bezeichnungen[Bearbeiten]

Die Einheiten der regionalen Gliederung sind die (üblicherweise hierarchisch und überlappungsfrei) einander über- und untergeordneten Verwaltungsebenen. In vielen Staaten gibt es jeweils vier bis sechs solcher Ebenen, zu denen vor allem gehören:

  1. Region, Provinz (früher auch Gau), Gouvernement usw. (NUTS 1, NUTS 2)
  2. Regierungsbezirk (in vier deutschen Ländern), in Tschechien und der Slowakei Landschaftsverband (Kraj), in England Grafschaft, in Russland Gebiet (Oblast), in Frankreich, Griechenland und Japan Präfektur usw. (NUTS 2, NUTS 3)
  3. Landkreis, kreisfreie Stadt, Stadtkreis bzw. Statutarstadt, Verwaltungs- bzw. politischer Bezirk (NUTS 3)
  4. Distrikt als teilweise gemeinsame Verwaltung selbständiger Gemeinden desselben Landkreises; in den deutschen Bundesländern sehr unterschiedlich benannt: z. B. in Bayern Verwaltungsgemeinschaft, in Niedersachsen Samtgemeinde und in Rheinland-Pfalz Verbandsgemeinde; andernorts auch Gerichtsbezirk und anderes (LAU 1)
  5. Politische Gemeinde als unterste Verwaltungseinheit (LAU 2)

für verschiedene Belange kann sie noch unterteilt sein in:

  1. Ortsteile oder Katastralgemeinden

Für die Durchführung politischer Wahlen werden viele Gemeinden noch weiter untergliedert; die Wahlsprengel haben im Regelfall Einwohnerzahlen von einigen Hundert (siehe auch Wahlkommission).

In föderalen Staaten können Verwaltungseinheiten sowohl auf Teilstaats- als auch auf Bundesebene existieren. Letztere können sich an den Grenzen der Teilstaaten orientieren, müssen es aber nicht.