Bezirk

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Der deutsche Begriff Bezirk bezeichnet ein abgegrenztes Gebiet, einen Landstrich, eine Region, insbesondere aber eine hierarchische Gliederungstufe der Verwaltungsgliederung. In der Abgrenzung bzw. Gegenüberstellung der Begriffe ‚Kreis‘ und ‚Bezirk‘ gibt es historische und regionale Unterschiede.

Begriff nach Ländern[Bearbeiten]

Deutschland[Bearbeiten]

In Deutschland ist die Bildung von verwaltungstechnischen und politischen Stadtbezirken in den Gemeindeordnungen der Länder geregelt. Größere Städte sind danach oft zur Untergliederung in Stadtbezirke verpflichtet. Die formelle Einrichtung der Stadtbezirke erfolgt durch Beschluss des Stadtrats und wird in der Hauptsatzung verankert. Die individuellen Bezeichnungen für Stadtbezirke variieren oftmals je nach Stadt. So heißen sie beispielsweise in Hamburg und Berlin schlicht Bezirke. Zur Zeit der DDR wurden die Bezirke in Ost-Berlin Stadtbezirke genannt, weil der Begriff Bezirk belegt war. In Hessen und Rheinland-Pfalz wird dagegen einheitlich der Begriff Ortsbezirk gebraucht, da in diesen Ländern sowohl Städte als auch Gemeinden ohne Stadtstatus Bezirke bilden können.