Verwaltungsgliederung Berlins

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Die heutige Verwaltungsgliederung Berlins besteht seit dem 01.01.2001, als Berlin durch eine Verwaltungsreform in zwölf Bezirke aufgeteilt wurde, die die Funktion von Verwaltungsbezirken haben und den unteren Teil der zweistufigen öffentlichen Verwaltung bilden.

Gemäß Artikel 66 Absatz 2 der Verfassung von Berlin erfüllen die Bezirke ihre Aufgaben nach den Grundsätzen der Selbstverwaltung. Die Bezirksverwaltungen sind vorrangig für Angelegenheiten vor Ort in den Bezirken zuständig, etwa die Kultur, die Grünflächen oder die Schulen betreffend. Die Bezirke sind in 97 Ortsteile untergliedert.