Ortsteil

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Ortsteil, je nach Art der Gebietskörperschaft (Verwaltungseinheit) auch Teilort, Stadtteil, Gemeindeteil, Ortschaftsbestandteil, Fraktion oder Stadtgebiet, ist einerseits in Siedlungsgeographie, Demographie und Raumplanung ein unspezifischer Sammelbegriff für abgegrenzte und mit eigenem Namen versehene Teile einer Siedlung (eines Ortes, einer Ortschaft im allgemeinen Sinne).

Andererseits gibt es die Bezeichnung Ortsteil in manchen Gebieten auch als kommunalrechtliche Untergliederung von Städten und Gemeinden.

Allgemeines[Bearbeiten]

Städte, Gemeinden und auch einzelne Orte gliedern sich, teils mehrstufig, weiter auf, sowohl in kommunalrechtlich-administrativer Hinsicht als auch zu amtlich-statistischen Zwecken.

Zu den Allgemeinbegriffen für Ortsteile gehören:

Ortsteile können

  • ehemalige Gemeinden und Städte sein, die durch eine Eingemeindung (häufig im Zuge einer Gebietsreform) ihre Selbständigkeit aufgeben mussten und zu Teilen einer benachbarten oder neu geschaffenen Kommune wurden
  • neue Wohnviertel (Neubaugebiete) sein, die als Siedlung einen eigenen Namen erhielten

Im ländlichen Raum bilden die Kleinsiedlungen wie Weiler oder Gehöfte teils eigenständige Orte, sind aber auch Ortsteile ihrer nahen Zentralorte oder Gemeinden. Streusiedlungen bestehen aus Einzellagen.

In noch größerem Maßstab bilden die Einzelstädte einer Stadtagglomeration (Megastadt) eine gewisse Einheit. Dabei überlagern sich historisch Gewachsenes und raum-/stadtplanerische Neuordnungen, so dass Siedlungen und Siedlungsräume im Allgemeinen eine recht komplexe, vielfältige Ortsteilstruktur zeigen.

Deutschland[Bearbeiten]

Allgemeines[Bearbeiten]

Je nach Regelung in der Gemeindeordnung des jeweiligen Landes können Ortsteile auch Ortsteilvertretungen (Ortschaftsrat, Ortsrat, Ortsbeirat, Dorfvorstand) oder eigene Ortschaftsverwaltungen sowie einen Ortsvorsteher (Dorfvorsteher) oder einen Ortsbürgermeister haben. Hier spricht man dann meist von der Ortschaft (im rechtlichen Sinne).

Die Benennung neuer Ortsteile ist alleinige Angelegenheit der jeweiligen Gemeinde. Dabei muss sie verschiedene Stellen (zum Beispiel Archivverwaltung, Statistische Ämter, Post, Vermessungsämter usw.) anhören und darauf achten, dass innerhalb der Gemeinde keine gleichlautenden Ortsteilnamen auftreten.

In größeren Städten werden Ortsteile je nach Land als Stadtbezirke bezeichnet oder zu solchen zusammengefasst. Im Gegensatz zu Ortsteilen, die eine eigene Ortschaftsvertretung haben können, müssen Stadtbezirke meist eine solche haben. Name, Wahlmodus und Zuständigkeiten dieser Bezirksvertretungen variieren ebenfalls von Land zu Land.

Baurecht[Bearbeiten]

Im baurechtlichen Sinne ist ein Ortsteil „jeder Bebauungskomplex im Gebiet einer Gemeinde, der nach der Zahl der vorhandenen Bauten ein gewisses Gewicht besitzt und Ausdruck einer organischen Siedlungsstruktur ist“. Ein Bebauungskomplex, der die genannten Bedingungen nicht erfüllt, wird Splittersiedlung genannt. Die Einordnung eines Bebauungskomplexes in eine der Kategorien wird von den Gerichten unterschiedlich gehandhabt und hängt von der Siedlungsstruktur des konkreten Einzelfalls ab. So hat das Bundesverwaltungsgericht bei einer Ansammlung von vier Wohngebäuden das hinreichende Gewicht verneint, der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg einem Komplex von fünf Wohnhäusern und fünf Nebengebäuden die Ortsteilqualität zuerkannt.

Der Begriff des Ortsteils spielt vor allem bei der Abgrenzung von im Zusammenhang bebauten Ortsteilen vom Außenbereich eine Rolle, die bei der Bestimmung der Zulässigkeit von Bauvorhaben entscheidend sein kann.