Hauptsatzung

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Die Hauptsatzung ist in Deutschland eine Satzung einer kommunalen Gebietskörperschaft. Sie enthält unter anderem Regelungen über die Verfassung oder die Organisation der Verwaltung.

Allgemein[Bearbeiten]

In allen deutschen Flächenländern, mit Ausnahme von Bayern, ist die Hauptsatzung eine Pflichtsatzung. Sie wird vom willensbildenden Organ der Körperschaft, also dem Gemeinderat bzw. Kreistag beschlossen.

In der Hauptsatzung müssen bzw. können beispielsweise über folgende Dinge Regelungen getroffen werden:

  • Öffentliches Bekanntmachungsorgan der Gemeinde (auch über eine eigene Bekanntmachungssatzung geregelt),
  • Bildung von Ausschüssen und Übertragung von Aufgaben auf Ausschüsse,
  • Zustimmungserfordernisse des Rates für Vergaben,
  • Beiräte,
  • Wappen und Siegel der Gemeinde bzw. des Kreises,
  • Ehrenbürgerrechte,
  • Kommunale Auszeichnungen,
  • Ratsöffentlichkeit für Sitzungen des Verwaltungsausschusses.

Einige Gemeindeordnungen schreiben auch vor, dass weitere Details bereits in der Hauptsatzung zu regeln sind. So beispielsweise:

  • Art und Umfang der Aufwandsentschädigungen aller, die ein Ehrenamt innehaben.

Quellen[Bearbeiten]