Verbandsgemeinde (Rheinland-Pfalz)

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Verbandsgemeinden in Rheinland-Pfalz sind Gebietskörperschaften, die aus Gründen des Gemeinwohls im Rahmen der Verwaltungsreform in Rheinland-Pfalz aus benachbarten Gemeinden desselben Landkreises gebildet wurden. Sie haben als Gemeindeverbände die gleiche Rechtsstellung wie Gemeinden und Landkreise und dienen der Konzentration und damit Stärkung der Verwaltungskraft der verbandsangehörigen Ortsgemeinden (dazu zählen auch die verbandsangehörigen Städte), ohne dass diese ihre politische Selbständigkeit aufgeben.