Statutarstadt (Österreich)

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Eine Statutarstadt (in juristischen Texten Stadt mit eigenem Statut) ist in Österreich eine Stadt, die sich von den übrigen Gemeinden durch ein eigenes, landesgesetzlich erlassenes Stadtstatut (oder Stadtrecht) auszeichnet, das jene Fragen regelt, die für die übrigen Gemeinden in der Gemeindeordnung geregelt werden. Eine zweite Besonderheit ist, dass diese Städte keinem von einer Bezirkshauptmannschaft verwalteten politischen Bezirk angehören, sondern dass der Bürgermeister als Bezirksverwaltungsbehörde tätig wird. Zurzeit gibt es 15 Städte mit eigenem Statut (wobei Wien, gleichzeitig Bundesland, einen Sonderfall darstellt).

Im Burgenland ist nach ungarischer Tradition die Bezeichnung Freistadt üblich.