Gemeinde (Österreich)

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Die 2.093 Gemeinden in Österreich sind die unterste Ebene der Verwaltungsgliederung und sind in der Bundesverfassung verankert. Grundsätzlich gehört nach Art. 116 Abs. 1 des Bundes-Verfassungsgesetzes in Österreich jede Fläche im Staatsgebiet einer Gemeinde an. Es gibt keine gemeindefreien Gebiete wie in anderen Staaten.

Auch die Bundeshauptstadt Wien und die anderen Statutarstädte sind Gemeinden, jedoch weichen deren Organisationsstrukturen und Aufgaben erheblich von den „gewöhnlichen“ Gemeinden ab.

Begriff der Gemeinde[Bearbeiten]

Die Gemeinde als Gebietskörperschaft der Kommunalebene wird in Österreich allgemein Gemeinde genannt, im Bundes-Verfassungsgesetz Ortsgemeinde. Gelegentlich wird zur Präzisierung die Bezeichnung politische Gemeinde verwendet – zum Beispiel um die Unterscheidung zwischen (politischer) Gemeinde und Katastralgemeinde (Vermessungseinheit) zu verdeutlichen.

Das Wort »Kommune« als Bezeichnung für »Gemeinde« ist in Österreich veraltet. Man spricht allerdings von kommunalen Einrichtungen oder Kommunalsteuern.

Die kommunale Verwaltungsebene entspricht LAU 2 in der europäischen NUTS-Systematik.