Bürgermeister

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Ein Bürgermeister, in der Schweiz meist Stadt- oder Gemeindepräsident – leitet die Verwaltung einer Kommune und vertritt diese (auch rechtlich) nach außen. Er wird je nach Staat direkt von den Bürgern bzw. Einwohnern oder indirekt vom betreffenden Stadt- oder Gemeinderat gewählt.

Deutschland[Bearbeiten]

In größeren Städten Deutschlands gibt es mehrere Bürgermeister (zum Beispiel Baubürgermeister, Sozialbürgermeister), die einem Oberbürgermeister beigeordnet und meist für spezielle Aufgabengebiete verantwortlich sind.

In den meisten größeren, vor allem in kreisfreien Städten, gibt es in Deutschland einen Oberbürgermeister sowie einen oder mehrere Beigeordnete, die gelegentlich die Amtsbezeichnung Bürgermeister führen. Der Regierende Bürgermeister von Berlin, der Erste Bürgermeister von Hamburg und der Präsident des Senats der Freien Hansestadt Bremen mit der Amtsbezeichnung „Bürgermeister“ (Art. 114 der Landesverfassung) entsprechen den Ministerpräsidenten der anderen Länder, sind deshalb gleichzeitig Mitglied im Bundesrat und können turnusgemäß Stellvertreter des Bundespräsidenten sein. In den anderen Bundesländern kann die Bezeichnung Bürgermeister auch lediglich eine stellvertretende oder ehrenamtliche Funktion bezeichnen, die nur mit wenigen Aufgaben und Kompetenzen verbunden ist.

Man unterscheidet üblicherweise bei dem Begriff Bürgermeister bzw. Oberbürgermeister zwischen dem Amtsinhaber als Person (dem sogenannten Organwalter) und dem Bürgermeister als Organ im Sinne einer rechtlich geschaffenen Einrichtung eines Verwaltungsträgers. Als Organ ist der Bürgermeister bzw. Oberbürgermeister institutionell Behörde der Gemeinde. In seiner Funktion als Behörde nimmt der Bürgermeister Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahr und ist insoweit Teil der Exekutive.

Der Begriff Erster Bürgermeister wird in Hamburg für den Regierungschef benutzt und in großen Kreisstädten und Stadtkreisen in Baden-Württemberg für den Stellvertreter des Oberbürgermeisters.