Ministerpräsident

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Als Ministerpräsident oder Premierminister wird im Allgemeinen das öffentliche Amt des Regierungschefs in parlamentarischen oder semipräsidentiellen Staaten bezeichnet. Historisch hat sich die Bezeichnung Premierminister aus der Wortbedeutung „erster Diener (des Staates, des Monarchen)“ im Vereinigten Königreich entwickelt. Die Bezeichnung Ministerpräsident erklärt sich im Gegensatz dazu als „Vorsitzender der Minister“, das heißt der Regierung.

In Deutschland ist Ministerpräsident die Amtsbezeichnung für den Regierungschef eines Bundeslandes, abgesehen von den Stadtstaaten Bremen (Präsident des Senats), Hamburg (Erster Bürgermeister) und Berlin (Regierender Bürgermeister). In der deutschsprachigen Schweiz ist die Bezeichnung für den Regierungschef eines Kantones Regierungspräsident. In Österreich heißt das entsprechende Pendant Landeshauptmann. Der Regierungschef des gesamten Staates heißt sowohl in Österreich als auch in Deutschland Bundeskanzler.

In manchen präsidentiellen Regierungssystemen (so in Peru oder der Republik China (Taiwan)) wird der Titel Premierminister zur Bezeichnung eines Regierungsbeamten verwendet. Dessen Pflichten bestehen ausschließlich in der Umsetzung der Direktiven des Präsidenten sowie in der öffentlichen Verwaltung.

Eine „Zwischenform“ zwischen präsidentiellen und parlamentarischen Systemen ist das semipräsidentielle Regierungssystem, in dem Staatsoberhaupt und Regierungschef sich die Regierungsführung teilen. Diejenige Situation in einem solchen Regierungssystem, in der Präsident und Premierminister unterschiedlichen politischen Richtungen angehören, wird als Kohabitation bezeichnet.

Das Femininum ist Ministerpräsidentin und Premierministerin. Im Deutschen lautet die offizielle Anredeformel für Männer „Herr Ministerpräsident“, für Frauen „Frau Ministerpräsidentin“.