Landeshauptmann

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Der Landeshauptmann, bzw. die Landeshauptfrau, ist Vorsitzender einer Landesregierung und, vor dem Landesamtsdirektor, oberster Beamter eines Landes. Heute werden insbesondere die Vorsitzenden der Landesregierungen in Österreich, Südtirol und im Trentino als Landeshauptmann bzw. Landeshauptfrau (Plural Landeshauptfrauen, Landeshauptmänner oder Landeshauptleute) bezeichnet. Ihre Funktion entspricht in etwa der eines deutschen Ministerpräsidenten oder eines Schweizer Regierungspräsidenten (in einigen Kantonen auch Landammann genannt).

Im kaiserlichen Österreich (nicht jedoch in Ungarn) war Landeshauptmann von 1861 bis 1918 der Titel des Landtagspräsidenten eines Kronlandes, ausgenommen Niederösterreich, Galizien und Böhmen, wo die Titel Landmarschall und Oberstlandmarschall (Böhmen) verwendet wurden. Der Landeshauptmann führte auch den Vorsitz im Landesausschuss. Dieser war der Exekutivausschuss des Landtages und gilt als Vorläufer der heutigen Landesregierungen. Landeshauptleute wurden vom Kaiser persönlich aus den Mitgliedern eines Landtages ausgewählt und ernannt.

In Preußen war der Landeshauptmann (auch Landesdirektor) seit 1875 der vom Provinziallandtag gewählte höchste Beamte eines Provinzialverbandes.