Landesregierung (Österreich)

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Die Landesregierung ist ein Kollegialorgan, das die Vollziehung im jeweiligen Bundesland in der Republik Österreich ausübt.

Grundlagen[Bearbeiten]

Die Landesregierung wird vom Landtag gewählt und setzt sich aus dem Landeshauptmann, dessen Stellvertreter oder Stellvertretern und den Landesräten, zusammen. Die Zahl der Landesräte ist durch die jeweilige Landesverfassung festgelegt. In Wien ist der Stadtsenat zugleich die Landesregierung. In Vorarlberg trägt der Stellvertreter des Landeshauptmannes den Titel Landesstatthalter. Die Bezeichnung Minister für Exekutivorgane mit Kabinettsrang gibt es hingegen nur auf Bundesebene.

Unvereinbar mit dem Amt als Mitglied der Landesregierung sind vor allem das Amt des Bundespräsidenten, des Präsidenten oder Vizepräsidenten des Rechnungshofs, Präsident, Vizepräsident oder Mitglied des Obersten Gerichtshofs, des Verfassungsgerichtshofs und des Verwaltungsgerichtshofs.