Bundespräsident (Österreich)

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Der Bundespräsident der Republik Österreich ist gemäß Art. 60 B-VG RIS-B DokNr=NOR40129343 Abs. 5 Bundes-Verfassungsgesetz das auf sechs Jahre gewählte Staatsoberhaupt der Republik Österreich.

Der Bundespräsident kann für die unmittelbar folgende Funktionsperiode nur einmal wiedergewählt werden und in Summe zwölf Jahre ununterbrochen im Amt sein. Trotz Unklarheit des Gesetzes ist herrschende Lehre, dass nach einer solchen 12-jährigen Amtsdauer (mit je zwei 6-jährigen Funktionsperioden) dieselbe Person eine wieder maximal 12-jährige Amtsdauer nur bekleiden darf, wenn dazwischen zumindest eine (volle, das heißt 6-jährige) Funktionsperiode liegt.

Er ist – neben den Bundesministern, den Staatssekretären und den Mitgliedern der Landesregierungen – ein oberstes Organ der Vollziehung nach Art. 19 B-VG RIS-B DokNr=NOR12002741 Abs. 1 B-VG. Zu den Kernkompetenzen des Bundespräsidenten gehören die Ernennung des Bundeskanzlers und, auf dessen Vorschlag, der weiteren Mitglieder der Bundesregierung sowie die Möglichkeit, auf Ansuchen der Regierung den Nationalrat aufzulösen. Die Stellung des Bundespräsidenten und seine Kompetenzen definieren Österreich als sogenannte parlamentarische Semipräsidialrepublik.

Im Protokoll der Republik Österreich steht der Bundespräsident demgemäß vor dem Nationalratspräsidenten und dem Bundeskanzler an erster Stelle. Das Staatsoberhaupt hat seine Amtsräume seit 1947 im Leopoldinischen Trakt der Hofburg in Wien; vorher befanden sie sich im Bundeskanzleramt, das dem Leopoldinischen Trakt am Ballhausplatz gegenüberliegt.

Das Amt des Bundespräsidenten wurde durch die Bundesverfassung vom 1. Oktober 1920 geschaffen. Nach der Verfassungsrechtsnovelle im Jahr 1929 sollte der Bundespräsident unmittelbar vom Volk gewählt werden. Dennoch wurde die Wiederwahl des seit 1928 amtierenden Bundespräsidenten Wilhelm Miklas 1931 von der Bundesversammlung vorgenommen. Miklas blieb dann im diktatorischen Ständestaat bis zu seinem Rücktritt im Jahr 1938 im Amt. Nach den Bestimmungen des von der provisorischen Staatsregierung beschlossenen zweiten Verfassungs-Überleitungsgesetzes wurde auch Karl Renner am 20.12.1945 durch die Bundesversammlung gewählt. Erst 1951 übernahm Theodor Körner als erster vom Volk gewählter Bundespräsident die Amtsgeschäfte.

Amtsinhaber ist seit 26.01.2017 Alexander Van der Bellen.