Strafprozessrecht

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Das Strafprozessrecht oder Strafverfahrensrecht ist formalrechtlicher Natur und normiert mit der Strafprozessordnung die Verfahrensregeln für Strafprozesse. Der Verfahrensablauf setzt dabei sowohl die Erhebung der Anklage als auch den gerichtlichen Eröffnungsbeschluss voraus. Der Strafprozess (auch Strafverfahren) an sich dient als streitiges Verfahren vor dem Strafgericht einer richterlichen Entscheidungsfindung über materielle Rechtsfragen des Strafgesetzbuches nach dem Bruch einer Rechtsnorm durch den Delinquenten.