Verkehrsraum

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Der Verkehrsraum umfasst sämtliche für Verkehrsteilnehmer und Verkehrsmittel nutzbaren Verkehrswege. Er bezeichnet das Gelände oder den Bereich, in dem Verkehr stattfindet.

Unterteilungen[Bearbeiten]

Der Verkehrsraum wird hinsichtlich der Widmung unterteilt in

Der Landverkehrsraum enthält bei Kraftfahrzeugen die Straßen, bei Fußgängern die Fußgängerzonen und Bürgersteige, bei Radfahrern die Radwege, bei Schienenfahrzeugen die Trassen, bei Luftfahrzeugen den freigegebenen Luftraum, bei Wasserfahrzeugen die schiffbaren Wasserstraßen, Binnenseen und Meere, jeweils insgesamt einschließlich der Verkehrsknotenpunkte.

Es gibt private und öffentliche Verkehrsräume. Ob ein Verkehrsraum öffentlich oder privat ist, hat Auswirkungen auf die Baulastträger, auf die Ahndung der Verkehrsdelikte und darauf, wem die Verkehrssicherungspflicht obliegt. Auch die Hoheitsrechte spielen hier mit hinein.

Nutzungsabhängig wird unterteilt in

  • Verkehrsraum des ruhenden Verkehrsmittels und
  • Verkehrsraum des bewegten Verkehrsmittels. Beim Straßenverkehr etwa bedeutet letzteres, dass der nutzbare Verkehrsraum durch höhere Geschwindigkeit erst einmal zunimmt, aber durch Verkehrsstaus auch wieder abnehmen kann.

Ausbildungsmäßig wird unterteilt in

  • Schonräume, worunter die Verkehrspädagogik Räume im Spielbereich versteht, die in geschützten Arealen ein sicheres Üben und Trainieren des Verkehrsumgangs ermöglichen. Als solche Schonräume dienen Klassenräume, Sporthallen, Schulhöfe oder Verkehrsübungsplätze. Für die Pilotenausbildung nutzt man Flugsimulatoren mit digital bereitgestellten Lufträumen.
  • Verkehrsberuhigte Bereiche (DE), Wohnstraßen (AT), Begegnungszonen (CH), worunter die Verkehrspädagogik Verkehrsräume versteht, die einen bedingten Schutz gewähren für das Spielen bzw. das spielerische Lernen des Verkehrsumgangs, indem sie einen reduzierten Straßenverkehr zulassen oder vollständig auf Verkehr verzichten, wie etwa die Fußgängerzone oder in Deutschland auch die Spielstraße.
  • Realverkehrsräume, worunter die Verkehrspädagogik den unter dem entsprechenden Verkehrsrecht und den gesetzlichen Vorschriften ablaufenden öffentlichen Verkehr auf den Straßen, in der Luft und auf dem Wasser versteht.