Vorsitz im Rat der Europäischen Union

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Der Vorsitz im Rat der Europäischen Union, kurz als EU-Ratspräsidentschaft oder auch Ratspräsidentschaft bezeichnet, rotiert gemäß Art. 16 Abs. 9 EU-Vertrag nach einem gleichberechtigten Turnus zwischen den EU-Mitgliedstaaten. Alle sechs Monate wechselt die Ratspräsidentschaft zwischen den EU-Mitgliedsländern gemäß einer festgelegten Reihenfolge. Das Verfahren kann vom Europäischen Rat gemäß Art. 236 lit.b) AEU-Vertrag einstimmig geändert werden. Im ersten Halbjahr 2023 tagt er unter dem Vorsitz Schwedens.

Da der Rat der Europäischen Union in verschiedenen Zusammensetzungen tagt (etwa als Wirtschaftsministerrat, Umweltministerrat etc.), nimmt in jeder dieser Zusammensetzungen ein anderer Minister den Vorsitz ein. Einen einzelnen Ratspräsidenten gibt es im strengen Sinn also nicht. Allerdings nimmt der Rat für Allgemeine Angelegenheiten, in dem die EU-Außenminister tagen, eine koordinierende Rolle zwischen den verschiedenen Ratsformationen ein. Deshalb wird häufig der Außenminister des Landes, das den rotierenden Vorsitz einnimmt, als Ratspräsident bezeichnet.

Um trotz der regelmäßigen Vorsitzwechsel eine gewisse Kontinuität zu ermöglichen, erstellen seit 2007 jeweils drei Länder, die formal nacheinander die Ratspräsidentschaft einnehmen, ein gemeinsames „Achtzehnmonatsprogramm“. Diese Zusammenarbeit wird auch als Trio- oder Team-Präsidentschaft bezeichnet. Nach Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon erhielt sie 2009 durch einen Beschluss des Europäischen Rates auch eine europarechtliche Grundlage.

Eine Ausnahme vom System der rotierenden Ratspräsidentschaften bildet der Rat für Auswärtige Angelegenheiten, dem seit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon der auf fünf Jahre gewählte Hohe Vertreter der EU für Außen- und Sicherheitspolitik vorsitzt. Seit dem 1. Dezember 2019 ist dies Josep Borrell.

Als Folge des Austrittsvotums in Großbritannien (das ursprünglich das zweite Halbjahr 2017 den Vorsitz übernehmen sollte, doch nun verzichtete) wurde am 27.07.2016 ein Beschluss von den Mitgliedsländern akzeptiert, die Perioden der nachfolgend eingeteilten Länder um jeweils ein halbes Jahr vorzuverlegen. „Die EU hat nun alle Ratspräsidentschaften bis zum Jahr 2030 festgelegt.“