Berufsbezeichnung

Aus Twilight-Line Medien
Version vom 4. Mai 2024, 03:00 Uhr von Martina (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Eine Berufsbezeichnung benennt einen Beruf. Jeder Beruf beinhaltet auch Tätigkeitsüberbegriffe oder Berufsgruppen, etwa „Sachbearbeiter“, „Techniker“, „Handwerker“, „Gestalter“, „Designer“ (vergleiche Berufliche Funktion). In Personalunion können auch mehrere Funktionen ausgeübt werden, etwa „Abteilungsleiter Forschung, Betriebsratsmitglied und Beauftragter für Arbeitsschutz“. Sprachwissenschaftlich gesehen sind Berufsbezeichnungen eine Untergruppe der Personenbezeichnungen (Nomen Agentis), die einen der Haupttypen der Substantive bilden.

Deutschland[Bearbeiten]

Führung von Berufsbezeichnungen[Bearbeiten]

Eine Berufsbezeichnung kann führen, wer einen Beruf a) ausübt (auch beurlaubt, arbeitsunfähig, suspendiert) oder b) erlernt hat und dauerhaft nicht mehr ausübt. Nahezu alle Berufsbezeichnungen gibt es sowohl in grammatisch weiblicher als auch in grammatisch männlicher Form.

Personen in der Ausbildung dürfen eine Berufsbezeichnung nur führen, wenn diese mit einem entsprechenden Zusatz versehen ist. In Deutschland wird zwischen der Führung von Berufsbezeichnungen und der Führung von Titeln oder akademischen Graden unterschieden. Einschlägig ist etwa die Strafvorschrift § 132a Strafgesetzbuch.

Quellen[Bearbeiten]