Akademischer Grad

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Akademische Grade bzw. Hochschulgrade sind Abschlussbezeichnungen, die von dazu berechtigten Hochschulen aufgrund eines erfolgreich mit einer Hochschulprüfung abgeschlossenen Studiums oder aufgrund einer besonderen wissenschaftlichen Leistung vergeben und durch eine Urkunde dokumentiert werden (Graduierung).

Bologna-Prozess in Europa[Bearbeiten]

In der Europäischen Union wird im Rahmen des Bologna-Prozesses zur Erleichterung der Mobilität der Arbeitnehmer seit 2001 eine Vereinheitlichung der Hochschulabschlüsse in einem System von drei Zyklen (Hierarchiestufen) umgesetzt (meistens als Bachelor, Master und Doktorgrad bezeichnet). Die meisten Studiengänge mit traditionellen Zwei-Zyklus-Systemen (z.B. Diplom und Doktor) haben diesen Umstellungsprozess bereits abgeschlossen, während einige Studiengänge mit staatlichem oder kirchlichem Abschluss vorerst nicht umgestellt werden.